1.2.2. Natur- und Baudenkmale

Naturdenkmale

Im Bereich der Ortschaft Willershausen und der dazugehörigen Feldmark sind drei Naturdenkmale nach § 27 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes ausgewiesen: 

 

1. Die Tongrube Willershausen als Biotop u. 

      Fossillagerstätte (ND NOM 206). 

 

2. Die am 15. März 1871 nach dem Sieg Deutschlands über Frankreich gepflanzte sogenannte "Friedenseiche" zwischen der Straße "An der Wende" und dem Düderoder Bach (ND NOM 259; Quercus robur). 

 

3. Die am 10. November 1884 zum 400sten Geburtstag von Martin Luther gepflanzte Luther-Linde (ND NOM 260; Tilia platyphyllos bzw. Sommerlinde). 

 

Neben den drei Naturdenkmalen gibt es noch 13 besonders geschützte Biotope und 38 Objekte, die als einzelne oder flächige Landschaftsbestandteile unter Schutz stehen. Willershausen wird vom Landschaftsschutzgebiet "Westerhöfer Bergland - Langfast" unmittelbar angrenzend umschlossen.

 

Baudenkmale

In der Ortschaft Willershausen sind vier bauliche Anlagen gemäß § 3 (3) des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes unter Denkmalschutz gestellt:

1. Die restlichen Gebäude des ehemaligen Gutshofes mit dem Herrenhaus - der sogenannten "Wasserburg" - und den zwei noch vorhandenen Scheunen.

2. Die St. Alexander Kirche.

3. Das Pfarrhaus.

4. Die Steinbrücke über den Düderoder Bach an der Hinteren Dorfstraße.

Die Teichmühle bei Willershausen steht ebenfalls unter Denkmalschutz, gehört aber zur Ortschaft Westerhof.

                       
Die St. Alexander-Kirche.                                Das Pfarrhaus.

 

 
Die Wasserburg.

(mehr Informationen zur Geschichte der Wasserburg)

Link zur Internet-Seite der heutigen Besitzer der Wasserburg: www.wasserburg-tuchtfeld.de

 

 

 

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